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128a.de ist ein Projekt, das aktuelle Entscheidungen zu § 128a ZPO und seinen Schwesterrechtsgrundlagen sammelt und versucht, ein Verzeichnis der aktuellen technischen Ausstattung der Gerichte sowie die Entscheidungspraxis und Erfahrungen der einzelnen Kammern / Abteilungen zur Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung zu sammeln.
Das Projekt sammelt Entscheidungen zu und dortige Verfügbarkeit von Videoverhandlungen unabhängig von der Gerichtsbarkeit.
Derzeit sind Informationen zu über 200 Gerichten vorhanden.